Du willst oder musst den Pachtvertrag und die Vereinsmitgliedschaft kündigen? Das ist sehr schade, denn wir hätten dich gerne noch als Pächter/in in unserem Verein behalten.
Nun wollen wir dir mit ein paar Informationen behilflich sein.
- Die Beendigung des Pachtverhältnisses / der Vereinsmitgliedschaft kann nur bis zum 30. November eines Jahres erfolgen und spätestens 3 Monate vorher schriftlich beim Vorstand angezeigt werden. Das heißt die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag im September bei uns sein.
- Nach dem wir die schriftliche Kündigung erhalten haben, bestellen wir einen unabhängigen Schätzer vom Landesverband, der den Wert deiner Parzelle festlegt. Auch dieser muss von dir bezahlt werden. Deshalb bringe gleich bei der Kündigung die Bezahlung (150 € neuer Preis zum 01.04.23 wurde auf der Delegiertenversammlung des LV beschlossen) für den Schätzer mit.
- Wichtig ist in diesem Zusammenhang, du pachtest nur die sogenannte “schwarze Erde”. Das heißt, alles was auf deinem Grundstück steht, Bäume, Büsche, Sträucher, Blumen, die Laube usw. ist dein Eigentum und verkörpert einen Wert. Dieser Wert wird durch die Schätzung ermittelt. Der Betrag setzt sich zusammen aus dem Gesamtwert und der möglichen Mängel.
- Ist der Garten geschätzt und ein Wert ermittelt, können sich Interessierte bei uns melden. Entweder jemand den du kennst und/oder von unserer Warteliste. Diese Interessenten können zu unserem Sprechtag kommen. Wünschenswert ist, das diese sich mit unserem Fragenbogen hier, sich per E-Mail bei uns vorgestellt haben. Alles weitere klären wir im Gespräch.