Hallo liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
bei uns im Kleingartenverein Neuenland gibt es aktuell freie Gärten, die darauf warten, liebevoll gepflegt und neu belebt zu werden – mit genügend Platz um Gemüse und Obst anzubauen und Blütenpracht zu bewundern.
Meldet euch!
unter ✉️ kgv.neuenland@gmx.de
Hier die Liste der freien Gärten:
- Däumlingsweg 16
- Hans im Glück Weg 6
400 qm – 1.187, 03 € Schätzsumme – 2.161, 00 € Mängelkaution - Aschenputtelweg 9
- Aschenputtelweg 13
- Frau Holle Weg 12
384 qm – 1.635, 52 € Schätzsumme – 1.670, 00 € Mängelkaution - Frau Holle Weg 22
- Rapunzelweg 11
380 qm – 2.612, 91 € Schätzsumme – 3.300 € Mängelkaution
(gültig bis 07/2026) - Rapunzelweg 4
391 qm – 6.828,55 € Schätzsumme – 2.418, 00 € Mängelkaution - Dornröschenweg 27
387 qm – 518,50 € Schätzsumme – 3.920 € Mängelkaution

Erklärung Wertabschätzung
Vor einem Pachtwechsel muss jeder Garten geschätzt werden, die so genannte Wertabschätzung. Diese beinhaltet zum einen die Schätzsumme (Wert des Hauses, der Dauerkulturen, … ) und zum anderen die Höhe der Mängel. Also was muss im Garten entfernt, angelegt und gearbeitet werden, damit dieser der Kleingarten-Verordnung entspricht.
Die Vorpächter haben die Möglichkeit, die Mängelliste vor einem Pachtwechsel abzuarbeiten und die maximale Schätzsumme zu verlangen. Ansonsten werden die Mängel vor dem Pachtwechsel von der Schätzsumme abgezogen – die maximale Schätzsumme kann nicht verlangt werden.
Erklärung Mängelkaution
Wenn die Mängelkaution von der/ dem Neupächter:in hinterlegt wurde, hat er/ sie 365 Tage Zeit die Mängel zu beseitigen. Spätestens nach Ablauf dieser Frist oder auch schon früher auf Wunsch der Pächter:in, findet eine Begehung mit dem Vorstand statt und die Summe der beseitigten Mängel wird an die/ den Neupächter:in zurücküberwiesen.
Für uns ist die Mängelkaution wichtig, da wir als Vorstand verpflichtet sind, die Kleingartenverordnung durchzusetzen. Die Erfahrung zeigt, dass die derzeitige Herangehensweise für nachhaltige Veränderung im Kleingarten sorgt.