Hallo liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
bei uns im Kleingartenverein Neuenland gibt es aktuell freie Gärten, die darauf warten, liebevoll gepflegt und neu belebt zu werden – mit genügend Platz um Gemüse und Obst anzubauen und Blütenpracht zu bewundern.
Meldet euch!
unter ✉️ kgv.neuenland@gmx.de
Hier die Liste der freien Gärten:
- Dornröschenweg 17
- Dornröschenweg 33
- Dornröschenweg 27
- Hans im Glück Weg 16
- Rumpelstilzchenweg 17
- Aschenputtelweg 14
- Aschenputtelweg 33
- Sterntalerweg 2
- Frau Holle Weg 3
- Frau Holle Weg 26
- Däumlingweg 16

Erklärung Wertabschätzung
Vor einem Pachtwechsel muss jeder Garten geschätzt werden, die so genannte Wertabschätzung. Diese beinhaltet zum einen die Schätzsumme (Wert des Hauses, der Dauerkulturen, … ) und zum anderen die Höhe der Mängel. Also was muss im Garten entfernt, angelegt und gearbeitet werden, damit dieser der Kleingarten-Verordnung entspricht.
Die Vorpächter haben die Möglichkeit, die Mängelliste vor einem Pachtwechsel abzuarbeiten und die maximale Schätzsumme zu verlangen. Ansonsten werden die Mängel vor dem Pachtwechsel von der Schätzsumme abgezogen – die maximale Schätzsumme kann nicht verlangt werden.
Erklärung Mängelkaution
Wenn die Mängelkaution von der/ dem Neupächter:in hinterlegt wurde, hat er/ sie 365 Tage Zeit die Mängel zu beseitigen. Spätestens nach Ablauf dieser Frist oder auch schon früher auf Wunsch der Pächter:in, findet eine Begehung mit dem Vorstand statt und die Summe der beseitigten Mängel wird an die/ den Neupächter:in zurücküberwiesen.
Für uns ist die Mängelkaution wichtig, da wir als Vorstand verpflichtet sind, die Kleingartenverordnung durchzusetzen. Die Erfahrung zeigt, dass die derzeitige Herangehensweise für nachhaltige Veränderung im Kleingarten sorgt.