Hallo liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

bei uns im Kleingartenverein Neuenland gibt es aktuell freie Gärten, die darauf warten, liebevoll gepflegt und neu belebt zu werden – mit genügend Platz um Gemüse und Obst anzubauen und Blütenpracht zu bewundern.

Meldet euch!
unter ✉️ kgv.neuenland@gmx.de


Hier die Liste der freien Gärten:

  • Dornröschenweg 17
  • Dornröschenweg 33
  • Dornröschenweg 27
  • Hans im Glück Weg 16
  • Rumpelstilzchenweg 17
  • Aschenputtelweg 14
  • Aschenputtelweg 33
  • Sterntalerweg 2
  • Frau Holle Weg 3
  • Frau Holle Weg 26
  • Däumlingweg 16


Erklärung Wertabschätzung

Vor einem Pachtwechsel muss jeder Garten geschätzt werden, die so genannte Wertabschätzung. Diese beinhaltet zum einen die Schätzsumme (Wert des Hauses, der Dauerkulturen, … ) und zum anderen die Höhe der Mängel. Also was muss im Garten entfernt, angelegt und gearbeitet werden, damit dieser der Kleingarten-Verordnung entspricht.

Die Vorpächter haben die Möglichkeit, die Mängelliste vor einem Pachtwechsel abzuarbeiten und die maximale Schätzsumme zu verlangen. Ansonsten werden die Mängel vor dem Pachtwechsel von der Schätzsumme abgezogen – die maximale Schätzsumme kann nicht verlangt werden.

Erklärung Mängelkaution

Wenn die Mängelkaution von der/ dem Neupächter:in hinterlegt wurde, hat er/ sie 365 Tage Zeit die Mängel zu beseitigen. Spätestens nach Ablauf dieser Frist oder auch schon früher auf Wunsch der Pächter:in, findet eine Begehung mit dem Vorstand statt und die Summe der beseitigten Mängel wird an die/ den Neupächter:in zurücküberwiesen.

Für uns ist die Mängelkaution wichtig, da wir als Vorstand verpflichtet sind, die Kleingartenverordnung durchzusetzen. Die Erfahrung zeigt, dass die derzeitige Herangehensweise für nachhaltige Veränderung im Kleingarten sorgt.